Die Schweizer Stiftung für Konsumentenschutz hat einen Guide online gestellt, rund ums Thema Download von Filmen und Musik aus dem Internet. Auf die verflixte Frage nach der Rechtslage kann man dort folgendes Lesen, was der Musik- und Filmindustrie die Haare zu Berge stehen lassen dürfte:
„…die überwiegende Mehrheit der Juristen im Gebiet des Urheberrechts geht davon aus, dass der Konsument gratis Musik und Filme aus dem Internet downloaden darf. Unabhängig davon, ob es sich um legale Angebote oder um illegale Tauschbörsen handelt. Denn, so die Juristen, es könne nicht Ihnen als Konsument zugemutet werden, aus der Vielfalt von legalen und illegalen Angeboten zu unterscheiden. Ein Gerichtsurteil gibt es noch nicht, da es noch zu keinem Klageverfahren gekommen ist. Vermutlich schätzt auch der Verband der Unterhaltungsindustrie IFPI die Chancen als gering ein. Das neue Urheberrechtsgesetz ändert nichts daran.“
Und weil es so schön ist, gleich nochmal: Es kann mir nicht zugemutet werden, zwischen legalen und illegalen Angeboten zu unterscheiden!